Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung benötigt, wer gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Die Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Führen einer zeitlich befristeten Gastwirtschaft.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Ordnung/Sicherheit | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |
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Finanzverwaltung | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |
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