Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerregisterstelle abmelden. Die Abmeldung kann auch bereits vor dem effektiven Wegzugsdatum erfolgen.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Ausweisschriften (Pass, Identitätskarte)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Wegzugsformular
- Original Ausländerausweis (von allen Familienmitgliedern)
Weitere Informationen zur Abmeldung von ausländischen Staatsbürgern finden Sie auf dem Merkblatt unter den Publikationen unten.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerregisterstelle | +41 41 639 52 52 | einwohnerkontrolle@gde-engelberg.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | +41 41 639 52 52 | kanzlei@gde-engelberg.ch |
Name | Download |
---|