Die Erbenbescheinigung gilt als amtlicher Erbenausweis. Dieser zeigt die Erben einer Verstorbenen/eines Verstorbenen auf. Die Erbenbescheinigung kann auf der Gemeindekanzlei beim Erbschaftsamt des letzten Wohnorts der verstorbenen Person nach Ablauf von drei Monaten nach Todesdatum verlangt werden. Sie kann erst nach drei Monaten ausgestellt werden, da die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft drei Monate beträgt.
Mittels Annahmebestätigung einer vorbehaltslosen Antretung der Erbschaft kann die Frist auf einen Monat verkürzt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen das Erbschaftsamt gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Erbschafts-/Bestattungswesen | +41 41 639 52 02 | rudolf.infanger@gde-engelberg.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | +41 41 639 52 52 | kanzlei@gde-engelberg.ch |