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Gemäss Einwohnerkontrollverordnung des Kantons Obwalden dürfen Adressauskünfte an private Personen und Organisationen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft gemacht wird. Dafür benötigt die Einwohnerkontrolle einen entsprechenden Interessensnachweis. Ohne Interessensnachweis werden keine Auskünfte über unsere Bürgerinnen und Bürger erteilt.

Preis

10.00

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