Seit dem 18. Dezember 2006 haben der Gemeinderat Engelberg und das Sicherheits- und Gesundheitsdepartement Obwalden in Zusammenarbeit mit Gastgewerbe und anderen Organisationen von Engelberg mittels diversen Workshops das Problem „Nachtruhestörungen und Vandalismus in Engelberg“ angepackt. Es wurden diverse Massnahmen getroffen welche bereits zu einer Verbesserung der Situation beitragen konnten.
Am 1. Workshop vom 18. Dezember 2006 entstand auch der Wunsch nach einer gesetzlichen Grundlage, welche der Kantonspolizei erlaubt, Sofortbussen vor Ort einzufordern. Die erforderlichen Schritte wurden anschliessend durch das Sicherheits- und Gesundheitsdepartement Obwalden eingeleitet und daraus entstand die Verordnung über die direkte Bussenausfällung durch die Kantonspolizei und weitere Organe (kantonale Ordnungsbussenverordnung). Diese Verordnung wurde durch den Kantonsrat am 25. Oktober 2007 beschlossen und wird am 15. Dezember 2007 in Kraft treten.
In Absatz 1 der kantonalen Ordnungsbussenverordnung sind Delikte geregelt, welche die öf-fentliche Ruhe, Ordnung, Sicherheit sowie die Rechtspflege gefährden. Wer in Zukunft durch übermässigen Lärm zur Nachtruhezeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) Störungen oder Belästigungen verursacht, muss mit einer Sofortbusse in der Höhe von Fr. 120.00 rechnen. Ebenfalls wird das Verunreinigen oder Verunstalten von öffentlichem oder privatem Eigentum oder das Verrichten der Notdurft auf Strassen, Plätzen, usw, mit einer Sofortbusse bestraft. Auch ein Rausch schützt vor Strafe nicht. Öffentliches Aufführen in einer Ruhe und Ordnung grob verletzenden Weise im Rauschzustand wird einer Sofortbusse von Fr. 100.00 bestraft.
Die Einwohnergemeinde Engelberg erhofft sich von der neuen Ordnungsbussenverordnung eine weitere Verbesserung in der Problematik Nachtlärm und Vandalismus. In der kommenden Wintersaison werden Flyer und Plakate verteilt, welche auf die neue Ordnungsbussenverordnung hinweisen und die betroffenen Personen sensibilisieren sollen. Dies heisst nicht, dass in Engelberg keine Party mehr möglich ist. Die Aussage der Behörde ist allerdings klar: „drinnen Party – draussen Ruhe!“
Informationen
- Datum
- 15. Dezember 2007
Dokumente
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Zugehörige Objekte
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Finanzverwaltung | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |
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Ordnung/Sicherheit | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |