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Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,

gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700) und Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Bst. e des Baugesetzes (GDB 710.1),

beschliesst:

I.

Die Planungszone Dorfzentrum Engelberg wird bis 30. Juni 2027 verlängert.

Die vom Einwohnergemeinderat mit Beschluss vom 14. Januar 2019 erlassene Planungszone wurde am 24. Januar 2019 öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt Nr. 04/19, S. 111). Sie umfasst das Gebiet Dorfstrasse, Bahnhofstrasse und Klosterstrasse und liegt in der Dorfzone und in einer 3stöckigen bzw. 4stöckigen Wohnzone und in der Dorfzone gemäss Plan ("Planungszone Dorfzentrum Engelberg, Geltungsbereich (Massstab 1:2'000) mit provisorischen Bauvorschriften vom 11. Januar 2019"). Betroffen sind die Parzellen Nrn. 130, 131, 132, 133, 134, 137, 138, 142, 143, 144, 145, 147, 148, 149, 151, 161, 202, 203, 247, 249, 250, 251, 252, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 266, 267, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 279, 280, 281, 282, 287, 288, 299, 322, 378, 379, 809, 818, 1040, 1202, 1203, 1395, 1685, 1714, 1831, 1834, 1889, 2056, 2100, 2360, 2372 und 2537, alle GB Engelberg.

Die Planungszone bezweckt die teilweise oder vollständige Umnutzung von Geschäften, Ladenlokalen und Hotels in Wohnungen zu vermeiden, bis die Gesamtrevision der Ortsplanung (Zonenplan und Baureglement) von Engelberg in Kraft tritt. Sie ergänzt die Nutzungsplanung der Einwohnergemeinde Engelberg um folgende Bestimmungen, die im bezeichneten Perimeter zusätzlich zu den übrigen Vorschriften gelten:

  • Abs.1: In der Planungszone dürfen Räumlichkeiten, welche auf dem Niveau der angrenzenden Strassen, Trottoirs oder Spazierwege liegen, nur als Hotels, Gast und Unterhaltungsstätten genutzt werden, wie beispielsweise Gastronomie, Detailhandel, Getränke- und Lebensmittelhandel oder Dienstleistungen. Wohnnutzungen sind nicht zulässig. Davon ausgenommen sind rechtmässig bestehende und rechtskräftig bewilligte Wohnungen.
  • Abs. 2: In der Planungszone dürfen bestehende Hotelbetriebe auf allen Geschossen weder ganz noch teilweise in Wohnungen umgenutzt werden.
  • Abs. 3: Die Bestimmungen der Planungszone ergänzen die Vorgaben für die betreffenden Bauzonen und gehen diesen vor.

Die Verlängerung der Planungszone tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Sie gilt längstens bis zum 30. Juni 2027 und wird mit Inkrafttreten der neuen Bau- und Zonenordnung aufgehoben.

Der Plan der betroffenen Gebiete und die dazugehörigen Bauvorschriften werden auf der Gemeindekanzlei Engelberg während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann beim Regierungsrat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Einsprachen und Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Hinweis: Der dazugehörige Regierungsrats- sowie Gemeinderatsbeschluss ist in den Auflageakten der öffentlichen Auflage einsehbar.

Informationen

Datum
18. Januar 2024

Dokumente

Name
Plan Planungszone Dorfzentrum Engelberg vom 11.01.2019/16.01.2024 (PDF, 3.02 MB) Download 0 Plan Planungszone Dorfzentrum Engelberg vom 11.01.2019/16.01.2024
Bericht Planungszone Dorfzentrum Engelberg vom 14.01.2019 / 16.01.2024 (PDF, 7.85 MB) Download 1 Bericht Planungszone Dorfzentrum Engelberg vom 14.01.2019 / 16.01.2024

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