Der Einwohnergemeinderat Engelberg hat am 12. August 2024 den Nachtrag zum Reglement über den Sporting Park Engelberg vom 7. Oktober 2019 erlassen. Diese Anpassung steht in Zusammenhang mit dem Neubau vom Schwimmbad Sonnenberg und wurde in der Abstimmungsbotschaft erläutert. Heute rechnet der Sporting Park die Mehrwertsteuer pauschal ab. Künftig soll die effektive Methode angewendet werden. Dies bedeutet zwar, dass im Vergleich zu heute die Mehrwehrsteuerabgaben um rund CHF 12'000.00 pro Jahr steigen. Dafür kann man auf den Investitionen für das Schwimmbad Projekt Vorsteuern im Wert von CHF 1.9 Mio. geltend machen. Um diesen Betrag reduzieren sich die Bruttoinvestitionen. Die Gemeinde wird davon auch bei künftigen Investitionen im Sporting Park profitieren. Damit dies möglich wird, muss die heutige Betriebsrechnung Sporting Park neu als Kostenstelle in der Gemeinderechnung geführt werden. Im angepassten Reglement fehlt daher die Bestimmung, wonach der Sporting Park eine eigene Betriebsrechnung führen muss. Nachdem die Stimmbevölkerung dem Kredit für den Neubau Schwimmbad zugestimmt hat, wird die notwendige Anpassung am Reglement nun wie bereits kommuniziert dem fakultativen Referendum unterstellt.
Der Nachtrag wird hiermit dem fakultativen Referendum gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 23. September 2024 ab. Der Nachtrag liegt auf der Gemeindekanzlei Engelberg öffentlich auf und kann dort oder über den Internet-Auftritt der Einwohnergemeinde Engelberg unentgeltlich bezogen werden.
Den Nachtrag finden Sie unten unter Dokumente.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Nachtrag zum Reglement über den Sporting Park vom 7. Oktober 2019 (PDF, 335.31 kB) | Download | 0 | Nachtrag zum Reglement über den Sporting Park vom 7. Oktober 2019 |