Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Hundedatenbank registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.
Welpen müssen spätestens mit drei Monaten - aber in jedem Fall bevor sie ihren Geburtsort verlassen - in einer Tierarztpraxis mit einem Chip gekennzeichnet und bei der Hundedatenbank Amicus registriert werden.
Was ist Amicus?
Amicus ist die nationale Heimtierdatenbank, welche von der Firma Identitas AG geführt wird. Ihre Aufgabe ist es, die Daten von gekennzeichneten Heimtieren zu registrieren und zu verwalten. Sie führt die einzige nationale Heimtierdatenbank der Schweiz. Die Identitas AG arbeitet im Auftrag der Kantone und führt deren kantonale Hunderegister. Sie ist Anlaufstelle für alle in der Schweiz gefundenen Heimtiere mit Microchip und/oder Tätowierung und unterhält dafür einen 24h-Dienst.
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel: 0848 777 100
Mail: info@amicus.ch
Homepage: https://www.amicus.ch
Brauch ich noch eine Hundemarke?
Mit der Einführund des obligatorischen Microchipes müssen die Hundehalter keine Hundemarke mehr für ihren Hund lösen.
Wie bezahle ich die Hundesteuer?
Sie werden Mitte Jahr eine Rechnung für die Hundesteuer erhalten. Die Daten werden anhand von Amicus ausgewertet.
Was sind meine Pflichten als Hundehalter?
Ihre Pflichten sind im Hundereglement der Gemeinde Engelberg klar geregelt.
- Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt ausserhalb des eigenen Grundstücks frei herumlaufen. Sie haben ihre Hunde so zu beaufsichtigen, dass sie keine Personen und Tiere anfallen oder durch unzumutbares Gebell oder auf andere Weise belästigen.
- Hunde sind unter anderem in öffentlichen Parkanlagen, auf Strassen, Trottoirs, sowie Fuss- und Wanderwegen in dicht bewohnten Gebieten an der Leine zu führen.
- Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, den Kot eines Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
Gemäss dem Reglement über die Hundehaltung und die Hundesteuer der Einwohnergemeinde Engelberg können Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement mit einer Busse bestraft werden.
Interessante Links zum Thema Hund
www.wurmcheck.ch
http://www.skn-kurse.ch/
http://www.blv.admin.ch/themen/tierschutz/05466/05525/05539/index.html?lang=de
Zugehörige Objekte
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Reglement_uber_die_Hundehaltung_und_die_Hundesteuer.pdf (PDF, 214.28 kB) | Download | 0 | Reglement_uber_die_Hundehaltung_und_die_Hundesteuer.pdf |
Hundesteuer_Tarif.pdf (PDF, 47.07 kB) | Download | 1 | Hundesteuer_Tarif.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Rechnungswesen | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |
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Finanzverwaltung | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |