Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus in Engelberg, das als Zweitwohnsitz oder Ferienobjekt genutzt wird? Hier können Sie Ihr Objekt direkt online anmelden.
Bitte beachten Sie, dass auch Wohnungen und einzelne Zimmer, die über Airbnb angeboten werden, abgabepflichtig sind.
Dokumente
Tourismusreglement
Hilfestellung zur Berechnung der Nettowohnfläche Ihres Objekts
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Finanzverwaltung | +41 41 639 52 10 | finanzverwaltung@gde-engelberg.ch |
Bemerkung
Bitte füllen Sie alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus und klicken Sie auf "weiter". Im Anschluss bitten wir Sie die Daten nochmals zu prüfen und mittels Klick auf "Senden" einzureichen. Falls Ihre Wohnung an eine Dauermieterschaft vermietet wird, sind auch die Angaben zur Mieterschaft zwingend auszufüllen.
Ergänzende Informationen können Sie unter "Weitere Bemerkungen" einfügen.Unterlagen
Verfahren
Wir prüfen ob Ihr Objekt von der Beherbergungsgebühr betroffen ist und senden Ihnen gegebenenfalls die entsprechenden Veranlagungen. Bei Fragen kommen wir auf Sie zu.
Als Ferienwohnungsbesitzer/in und Entrichter/in der Beherbergungsgebühr in Engelberg können Sie die Zweitheimischenkarte beanspruchen. Mit der Zweitheimischenkarte profitieren Sie zusätzlich zu den Vergünstigungen mit der herkömmlichen Gästekarte von individuellen Spezialangeboten in Engelberg während des ganzen Jahres. Die Zweitheimischenkarte können Sie bei der Engelberg-Titlis Tourismus AG unter www.engelberg.ch kostenlos bestellen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.