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Das Erbschaftsamt ist für die Aufbewahrung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge etc.) und deren Eröffnung zuständig. Zudem fällt bei einem Todesfall einer Einwohnerin oder eines Einwohners die Aufstellung der gesetzlichen Erben in das Aufgabengebiet des Erbschaftsamtes.

In den Aufgabenbereich der Friedhofverwaltung fällt die Verwaltung der Gräber sowie die Organisation der Bestattungen und Grabbereitstellungen.

Kontakt

Erbschafts-/Bestattungswesen
Dorfstrasse 1
Postfach
6391 Engelberg
Tel. +41 41 639 52 02
rudolf.infanger@gde-engelberg.ch

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